Bei Treppen, deren Laufbreite 100 cm nicht unterschreitet, liegt der Gehbereich im mittleren Teil der Treppe und ist etwa 2/10 der ganzen Laufbreite der Treppe breit. Handelt es sich um einen gewendelten Lauf, darf der Krümmlingsradius der Lauflinie nicht unter 30 cm liegen.
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